Wir arbeiten mit folgende Leasingsbetriebe zusammen: 

Jobrad, Businessbike, Bikeleasing und Lease a Bike 



Jetzt auch für Fahrräder und E-Bikes!!


Seit 2012 gilt dieses Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes.
Wenn der Arbeitgeber mitspielt, kann sich der Mitarbeiter günstig ein E-Bike zulegen.
In diesem Falle kauft der Arbeitgeber das Fahrrad im Leasingverfahren und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung.
Dabei wird ein Teil des Gehalts in einen Sachbezug umgewandelt und der Mitarbeiter muss die private Nutzung des E-Bikes pauschal
monatlich mit 0,25 % des Listenpreises versteuern.
Ob das Dienstrad tatsächlich dienstlich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.


Arbeitnehmer können auf diese Weise bis zu 40% im Vergleich zum Direktkauf sparen.
Das Fahrrad-Leasing lohnt sich allerdings nur bei einem Kaufpreis ab ca. 2.000,-- Euro,
sonst wäre der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur Ersparnis zu hoch.
Also genau die richtige Größenordnung für ein E-Bike.


Und so funktioniert es:


1. Arbeitgeber ansprechen und klären, ob er ein E-Bike-Leasing unterstützt.

2. Bei Meinhollandrad ein E-Bike nach Ihren Wünschen aussuchen.

3. Meinhollandrad erstellt ein Angebot, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

4. Meinhollandrad verkauft das E-Bike an ein Leasingunternehmen

5. Ihr Arbeitgeber ist Leasingnehmer und zahlt die Leasingraten

6. Sie holen Ihr Fahrrad bei Meinhollandrad ab oder wir liefern Ihnen das Fahrrad
( innerhalb von eine Umkreis von 120 Km)

7. Sie zahlen nur indirekt durch die Gehaltsumwandlung.

Das E-Bike-Leasing eignet sich auch für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Angestellten ein Steuersparmodell anbieten möchten.
Mit diesem Verfahren können Sie erreichen, dass z. B. von einer Gehaltserhöhung auch netto möglichst viel bei Ihrem Angestellten ankommt.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Sie können sich Ihr Dienstrad ganz nach Ihren Wünschen aussuchen, das heißt, Sie können Marke,
Art und Ausstattung frei bestimmen.
Es kann sogar ein Lastenrad oder Hollandrad sein.
Vielleicht möchten Sie auch zwei Diensträder steuerbegünstigt erwerben.
Geht auch, sofern Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. 


Sie können sich Ihr Dienstrad frei aussuchen, das heißt, Sie können Art, Marke und Ausstattung selbst bestimmen.



 

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